Die Koordinierung der sozialen Sicherheit umfasst die rechtlichen Aspekte der Anerkennung sozialer Rechte und Ansprüche. Dieser Begriff schließt häufig Fragen ein, die den Anspruch auf Sozialleistungen, Renten, Gesundheitsversorgung und andere Vergünstigungen betreffen, die sich aus der Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines bestimmten Staates ergeben. Dabei werden auch Fragen im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit berücksichtigt.
Personen, die zwischen verschiedenen Ländern wechseln oder im Ausland arbeiten, können mit Fragen der Koordinierung der sozialen Sicherheit konfrontiert werden. Dazu gehören die Anerkennung von Beschäftigungs- und Versicherungszeiten, die Übertragung sozialer Ansprüche sowie die Gewährleistung, dass eine Person ihre Rechte unabhängig davon wahrnehmen kann, in welchem Land sie sich derzeit aufhält.
Einige der von uns angebotenen Dienstleistungen:
- Rechtsberatung zu internationalen Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit und der Staatsangehörigkeit sowie Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen beim Verständnis ihrer Rechte und Pflichten
- Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Beantragung von Sozialleistungen oder der Einreichung von Anträgen auf Erwerb der Staatsangehörigkeit
- Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren über die Anerkennung sozialer Rechte beziehungsweise Ansprüche oder der Staatsangehörigkeit