Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht ist ein Teilgebiet des innerstaatlichen Rechts, das privatrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug mithilfe von Kollisionsnormen, Eingriffsnormen und besonderen materiell-rechtlichen Vorschriften regelt. Dieses Rechtsgebiet dient der Lösung von Konflikten zwischen verschiedenen Rechtsordnungen, die auf einen bestimmten Fall anwendbar sein können. Dazu gehören insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen.

Einige der von uns angebotenen Dienstleistungen:

  • Beratung zu der Frage, welches Recht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis anzuwenden ist, wenn dieses Bezüge zu mehreren Rechtsordnungen aufweist
  • Rechtliche Unterstützung in Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen oder Schiedssprüche
  • Beratung zum anwendbaren Recht und zur gerichtlichen Zuständigkeit in Angelegenheiten wie Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt
  • Unterstützung im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen, die den internationalen Aspekten der Geschäftstätigkeit Rechnung tragen
  • Durchführung von Mediationsverfahren bei internationalen Streitigkeiten, damit die Parteien eine außergerichtliche Einigung erzielen können

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