Das Internationale Privatrecht ist ein Teilgebiet des innerstaatlichen Rechts, das privatrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug mithilfe von Kollisionsnormen, Eingriffsnormen und besonderen materiell-rechtlichen Vorschriften regelt. Dieses Rechtsgebiet dient der Lösung von Konflikten zwischen verschiedenen Rechtsordnungen, die auf einen bestimmten Fall anwendbar sein können. Dazu gehören insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen.
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