Erbrecht und internationales Erbrecht

Das Erbrecht umfasst ein komplexes Gefüge von Rechtsvorschriften, das die Übertragung des Vermögens sowie der Rechte und Pflichten des Erblassers auf die Erben nach dessen Tod regelt. In solchen Situationen kann ein Rechtsanwalt fachkundige Unterstützung leisten und dadurch das Verständnis der häufig komplexen erbrechtlichen Abläufe erleichtern.

Das Erbgesetz legt die Vorschriften für die Behandlung von Nachlassangelegenheiten fest und bestimmt, wie Gerichte, andere Behörden und befugte Personen in diesen Fällen vorzugehen haben. Jede natürliche Person kann Erbe sein und ist erbfähig, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Im Bereich des Erbrechts bieten wir unseren Mandanten fachkundige Beratung und umfassende rechtliche Unterstützung, um Vermögensverhältnisse klar, rechtssicher und dauerhaft zu regeln – sowohl im Rahmen von Nachlassverfahren als auch durch eine rechtzeitige Nachlassplanung zu Lebzeiten.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Ausarbeitung von Rechtsakten zur Regelung der Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten

  • Ausarbeitung von Verträgen über lebenslange Versorgung mit Vermögensübertragung nach dem Tod sowie von Verträgen über lebenslange Versorgung mit sofortiger Vermögensübertragung
  • Ausarbeitung von Schenkungsverträgen sowie von Verträgen über die Abtretung und Verteilung des Vermögens zu Lebzeiten
  • Rechtliche Unterstützung bei der Regelung der Vermögensverhältnisse innerhalb der Familie, um künftige Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden

Abfassung von Testamenten und erbrechtlichen Verträgen

  • Abfassung privatschriftlicher Testamente zur eindeutigen Festlegung des letzten Willens des Erblassers
  • Vorbereitung von Erbverträgen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften

Rechtliche Vertretung in Nachlass- und erbrechtlichen Verfahren

  • Einleitung von Nachlassverfahren im Namen der Erben vor den zuständigen inländischen und ausländischen Behörden
  • Ermittlung und Einholung von Informationen über das Vermögen des Erblassers innerhalb und außerhalb der Republik Kroatien
  • Vertretung der Mandanten bei Nachlassverhandlungen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen

Präventive Beratung von Familien

  • Fachlich begleitete Nachlassplanung
  • Beratung von Familien, die ihre Vermögensverhältnisse und die Verteilung ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten regeln möchten, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden

Internationales Erbrecht:

  • Fachkundige Bearbeitung internationaler Testamente und Erbfälle
  • Durchführung grenzüberschreitender Nachlassverfahren
  • Wahl des Rechts eines bestimmten Staates als anwendbares Recht in Erbsachen
  • Beantragung und Erlangung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Rechtsberatung zum nationalen Erbrecht und zu Nachlassverfahren in jedem Mitgliedstaat